Nachrichten

Testpflicht

Testpflicht

von Ute Wiedemann -
Anzahl Antworten: 0

Liebe Eltern,

aus gegebenem Anlass möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Regelung, nach der ein negativer Test nicht älter als 48 Stunden sein darf, immer noch in Kraft ist!
Testen Sie z.B. am Sonntagabend in Zusamzell, muss spätestens am Mittwochmorgen in der Schule wieder getestet werden.

Die Lehrer werden angewiesen,  die Testdaten genau zu überprüfen.

Ich hoffe auf Ihr Verständnis!

Mit freundlichen Grüßen, Ute Wiedemann