Nachrichten

Notbetreuung in den Osterferien

Notbetreuung in den Osterferien

von Ute Wiedemann -
Anzahl Antworten: 0

Betreuung auch in Osterferien gesichert

Wie das Bayerische Kultusministerium berichtet, wird es für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen auch in den Osterferien eine Betreuung geben. In einem Schreiben sowie auf der Homepage des Ministeriums heißt es: „Die Notfallbetreuung wird im Bedarfsfall von der Schule in der ersten Ferienwoche von Montag bis Donnerstag und in der zweiten Ferienwoche von Dienstag bis Freitag aufrechterhalten. Sie erstreckt sich bedarfsgerecht auf den Zeitraum von 8 bis 16 Uhr. Ganztags- und Mittagsbetreuungsangebote stehen in diesem Zeitraum nicht zur Verfügung, die Verpflegung der Kinder ist durch die Erziehungsberechtigten sicherzustellen. Angekündigte Ferienangebote sind augenblicklich aufgrund der Bayerischen Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie nicht durchführbar. Schülerinnen und Schüler, die an Unterrichtstagen eine Kindertageseinrichtung besuchen, werden auch in den Osterferien in der Notfallbetreuung dieser Kindertageseinrichtung betreut.“